Vor dem Bleaching
Vor der Zahnaufhellung
- 24 Stunden vor der Zahnaufhellung ist auf säurehaltige Lebensmittel wie Orangen, Äpfel und Zitronen und auf säurehaltige Getränke und Fruchtsäfte zu verzichten. Einen Tag vor der Zahnaufhellung ist es von Vorteil, Zahnseide zu benutzen.
- Zahnstein im Frontbereich können Sie vorgängig bei der Prophylaxeassistentin oder beim Zahnarzt entfernen lassen. Bei Unsicherheiten über Ihren Zahnzustand sollten Sie vor der Zahnaufhellung zu einer Kontrolle bei Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin gehen. Falls Sie möchten, übernehmen diesen Behandlungsschritt auch die in der jeweiligen Rubrik eingetragenen Zahnärzte.
- Es ist schöner, wenn die Füllungen im Frontzahnbereich nach der Zahnaufhellung in heller Farbe angepasst werden, daher ist eine professionelle Zahnaufhellung vor dem Flicken von Löchern und freiliegenden Zahnhälsen mit dem Zahnarzt zu besprechen.
- Wenn Sie bereits starke Zahnschmerzen haben und ein tiefes Loch vermuten, müssen Sie dieses flicken lassen, bevor Sie die Zähne aufhellen.
Die Ergebnisse sind bei jedem verschieden
Die Zahnaufhellung wirkt bei einem jeden anders. Dies ist direkt mit der individuellen dichte der Zähne verbunden, der natürlichen Verfärbung des Zahnschmelzes und Dentins sowie mit der Struktur des Zahnes. Man sollte sich dazu auch bewusst sein, dass die Ergebnisse der Behandlung nicht für immer anhalten und dass weitere Behandlungen oder ein Refresh innerhalb eines halben Jahres erforderlich werden, um die gewünschte Farbe der Zähne beizubehalten oder noch zu intensivieren. Umso dichter die Zähne, desto intensiver werden die Bleaching-Ergebnisse ausfallen. Jeder Zahnschmelz wird positiv auf die Zahnaufhellung reagieren, es kann jedoch bei manchen Strukturarten eine zweite Sitzung nötig sein für sehr helle Zähne. Das erhaltene Ergebnis dauert normalerweise zwischen 12 bis 36 Monate an, es kann sogar in Ausnahmefällen bis zu 5 Jahren sichtbar sein. Um ein optimales Ergebnis beizubehalten, ist es empfohlen eine Zahnaufhellung alle 1 -2 Jahre zu wiederholen.
Es ist ratsam, jedoch nicht Pflicht vor einer Zahnaufhellungsbehandlung, eine Zahnreinigung durchzuführen damit die Zähne vom Zahnstein befreit werden. Es ist ebenfalls empfohlen, nach der Dentalhygiene mindestens eine Woche abzuwarten, bevor man die Bleaching-Behandlung durchführen lässt, da Zähne und Zahnfleisch danach meist empfindlicher reagieren.
Die Oberfläche der Zähne enthält Millionen von mikroskopisch kleinen Poren. Im Laufe der Jahre dringen organische Verbindungen aus Nahrung, Getränken und Tabak durch diese Poren und verursachen eine Verfärbung des Dentins.
Kronen & Füllungen werden meist nicht heller
Bei künstlichen Zähnen, Kronen, Veneers oder anderen Verbundmaterialien für den Wiederaufbau der Zähne, wird die Farbe nicht immer verändert. Das Zahnaufhellungsgel hellt die künstlichen Zähne manchmal sogar auf, noch beschädig diese auf eine Weise. Bei künstlichen Zähnen (Kronen) ist es möglich, die Flecken die sich auf der Oberfläche mit der Zeit deponiert haben wieder, zu entfernen.
Das Zahnkosmetikstudio ist keine Zahnarztpraxis
Bitte bedenken Sie, ein Zahnkosmetikstudio ist keine Zahnarztpraxis. Im Zahnkosmetikstudio werden weder Diagnosen noch Zahnsteinentfernungen gemacht. Wenn Sie Probleme mit Ihren Zähnen haben oder Zahnstein ist der Zahnarzt oder ihre Dentalhygienikerin der Fachmann. Aus Philosophischen Gründen wird hier ausschliesslich professionelle und langanhaltende Zahnaufhellungen durchgeführt. Wen Sie dennoch Zahnmedizinische Leistungen wünschen empfehle ich Ihnen gerne einen kompetenten Zahnarzt. Für Dentalhygiene Behandlungen, empfehle ich Ihnen eine Dentalhygienikerin mit sehr sanfter Hand und langjähriger Erfahrung. Auch wenn Sie einen durch eine Wurzelbehandlung dunkel gewordenen Zahn haben, kann ich Ihnen einen Zahnarzt empfehlen der Ihnen diesen Zahn mit eine speziellen Technik wieder aufhellt. Dieses Verfahren von Wurzelbehandelten (toten) Zähnen bietet das Zahnkosmetikstudio nicht an. Bleach&Smile® ist ausschliesslich für die professionelle Aufhellung von vitalen (lebenden) Zähnen zuständig.